!!!!!     ACHTUNG, neue Regeln ab dem 10.01.2026 beim angeln in Küstengewässern     !!!!!


Ab 10. Januar 2026 müssen Meeresangler in der EU ihre Fänge melden. Damit wird die Änderung der EU-Fischereikontrollverordnung umgesetzt.


Hier ist der Link zur Landesangelverband Schleswig-Holstein Seite wo alle Infos vorhanden sind.

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Änderung des Waffengesetzes nach §42a WaffG n.F. 31.10.2024:


Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen keine Messer mehr "geführt" oder "mit sich" geführt werden, speziell auch in sogenannten "Messerverbotszonen".


Das gilt auch für .... Angler....

Jedoch gilt für Angler eine Ausnahmeregelung auf dem Weg zum oder vom Angelplatz nach Hause, die in dem Absatz des 

§42a WaffG n.F. Absatz 4a aufgeführt werden.: Nr. 3, 8, 10


Messer dürfen " nicht zugriffsbereit" mitgeführt werden!

( Es müssen mehrere Handlungen durchgeführt werden, um an das Messer zu gelangen )

Das heißt umgesetzt,

" In einem geschlossenem verschliessbaren Behältnis.!"


Hierzu reicht es nicht mehr aus, das Messer in der Angelkiste oder im Rucksack, oder, oder ........ zu transportieren, sondern es muss Abschliessbar sein, oder einen Vergleichbaren Verschluss aufweisen.

Der Transport ist dann auch in einer Waffenverbotszone erlaubt, aber nur auf dem Weg zum Angelgewässer oder nach Hause.

Legitimation ist hier der gültige Fischereischein.


Nachzulesen im Gesetzesblatt der offiziellen Web Seite des Ministeriums


Waffenrechtliche Informationen für Angler auf der Landesanglerverband S-H Homepage


Hier ein YouTube Video von Jörg Strehlow / Fishing King in Zusammenarbeit mit dem LAV S-H e.V / Geschäftsführer Robert Vollborn zu diesem Thema!!!!!





Fangverbot für den Dorsch in der Ostsee

Hier geht´s zu den Informationen

DAFV


Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft




Es geht uns alle an


Der Nationalpark Ostsee


Homepage Der Nationalpark Ostsee


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 letzte Aktualisierung: 05.12.2026 bzgl. Waffengesetz und Meldepflicht für Küstenangler